Nach einem schweren Unfall stehen die Angehörigen der Opfer oft alleine dar. Zwar funktioniert die akute Katastrophenhilfe, eine schnelle Hilfe für Angehörige gibt es jedoch kaum. Doch gerade diese ist sehr wichtig: Wenn etwa der Familienernährer stirbt, so kann man die Hinterbliebenen nicht auf Unterstützung verweisen, die weit in der Zukunft liegt. Bis der Alltag neu organisiert ist, muss schnelle Hilfe, insbesondere finanzielle Hilfe erfolgen. Bei Flugunfällen innerhalb Europas exisitiert diese Soforthilfe bereits. Es ist jedoch nicht einzusehen, warum diese nur auf den Luftverkehrsbereich beschränkt bleiben soll. Der Verein fordert, für jeden schweren Unfall eine Soforthilfe zu organisieren.
Auch die technische Dokumentation des Unfallhergangs ist wichtig für Schadenersatzansprüche. Auch hier können Flugzeugunfälle als Beispiel dienen: In solchen Fällen kümmert sich der Staat um die Erstellung eines Untersuchungsberichtes.
Wir fordern deshalb: Der Staat soll – wie bei Flugzeugunglücken – für die Untersuchung der Unfälle zuständig sein.
Das Schadenersatzrecht in Deutschland ist reformbedürftig. Es genügt internationalen Maßstäben nicht. So ist beispielsweise in den USA und in vielen europäischen Ländern anerkannt, dass auch psychische Leiden der Angehörigen mit Schmerzensgeld entschädigt werden. Das deutsche Schadensersatzrecht sieht das nur im Ansatz vor. Schließlich ist auch die Höhe des Schadenersatzes in Deutschland im Vergleich zu den USA wesentlich geringer. Ursache dafür sind nicht etwa überhöhte Ansprüche in den Vereinigten Staaten, sondern die Außerachtlassung von Schadenersatzsituationen im deutschen Schadenersatzrecht. Die Situation der Angehörigen von Opfern muss rechtlich verbessert werden. Die Genugtuung und damit die Verantwortung des Schädigers für das Unglück wird oft außer Acht gelassen. Wir fordern deshalb Gesetzinitiativen zum Opferschutz.